Was soll wo an Ihrem Kfz getan werden?
Im Umkreis von
Umkreis 5km
Umkreis 10km
Umkreis 20km
Umkreis 50km
Umkreis 100km
Die Rundfunkbeitragspflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge endet erst dann, wenn der Landesrundfunkanstalt die Beendigung des „Innehabens“ informiert wurde. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt. Mehr zu diesem Thema erfahren