Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat jetzt weitere für Kfz-Betriebe relevante Steuervorteile für die Gesundheitsvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 können alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die ein Leistungsniveau absichern, das der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung entspricht.
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